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Der einfache Diebstahl gem. § 242 StGB ist gekennzeichnet durch die Wegnahme einer fremden beweglichen Sache. Im Falle einer Verurteilung droht als Strafe bei einem einfachen Diebstahl Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. Eine Qualifikation stellt der Diebstahl mit Waffen gem. § 244 Abs. 1 Nr. 1 StGB dar. Dieser Diebstahl mit Waffen wird höher bestraft. Rechtsanwalt Dietrich stellt nachfolgend einige Konstellationen des Diebstahls mit Waffen vor.
Anwalt für Strafrecht: Wann liegt ein Diebstahl mit Waffen vor?
In § 244 Abs. 1 Nr. 1 StGB wird der Diebstahl mit Waffen beschrieben als ein Diebstahl, bei dem jemand: „eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich führt“ bzw. „sonst ein Werkzeug oder Mittel bei sich führt, um den Widerstand einer anderen Person durch Gewalt oder Drohung mit Gewalt zu verhindern oder zu überwinden“. Es kommt also darauf an, ob jemand bei einem Diebstahl Waffen oder sonstige Gegenstände mit sich führt, die eine potenziell erhöhte Gefahr für andere Personen darstellen. Allein das Mitführen einer Waffe ist bereits für die Erfüllung des Tatbestandes ausreichend.
Anwalt für Strafrecht: Wie hoch ist die Strafe bei Diebstahl mit Waffen?
Der Strafrahmen des § 244 StGB sieht eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vor. Absatz 3 sieht für minder schwere Fälle eine ermäßigte Freiheitsstrafe vor, nämlich von drei Monaten bis zu fünf Jahren. Gemäß § 244 Abs. 2 StGB ist auch der Versuch des Diebstahls mit Waffen strafbar. In diesem Fall kann die Strafe ausgehend vom Regelstrafrahmen gemildert werden.
Anwalt für Strafrecht: Ladendiebstahl mit einem Taschenmesser
Oft kommt es zur Anklage wegen Diebstahls mit Waffen, wenn jemand bei einem Ladendiebstahl erwischt wurde und später in seiner Hosentasche ein Taschenmesser gefunden wird. Auch wenn das Taschenmesser relativ klein ist und überhaupt nicht bei dem Diebstahl zum Einsatz kam, kann dies den Tatbestand des Diebstahls mit Waffen erfüllen. Das Taschenmesser gilt häufig als „gefährliches Werkzeug“ im Sinne des § 244 StGB.
Anwalt für Strafrecht: Ladendiebstahl mit einem Cuttermesser (Teppichmesser)
Ähnlich ist die Situation bei einem Diebstahl, bei dem ein Cuttermesser mitgeführt wird. Dies kann beispielsweise schnell einem Handwerker passieren, der seine Ausrüstung regelmäßig am Körper trägt. Oder auch, wenn man kurz vor dem Diebstahl ein Cuttermesser gekauft hat und dieses nun mit sich führt, kann die Qualifikation des Diebstahls mit Waffen vorliegen.
Anwalt für Strafrecht: Diebstahl mit einer Schnur oder sonstigen Gegenständen
Manche Gegenstände lassen sich nicht als Waffe oder gefährliches Werkzeug einstufen. Dennoch können diese bei einem Diebstahl ein Werkzeug oder Mittel darstellen, das mitgeführt wird, um den Widerstand einer anderen Person durch Gewalt oder Drohung mit Gewalt zu verhindern oder zu überwinden. Auch diese Variante stellt einen Diebstahl mit Waffen im Sinne des § 244 StGB dar. Eine Schnur oder Klebeband kann ein solches Mittel sein, zumal es leicht verwendet werden kann, um andere Personen zu fesseln und dadurch deren Widerstand zu überwinden.
Anwalt für Strafrecht: Diebstahl durch Berufswaffenträger
Es ist bereits vorgekommen, dass ein Polizist im Dienst einen Diebstahl begangen hat. Wie bei jedem Einsatz hatte er seine gebrauchsbereite Dienstwaffe dabei. Auch hier ist der Tatbestand des Diebstahls mit Waffen erfüllt. Das Gesetz macht keine Ausnahme für Berufswaffenträger, selbst wenn diese eine besondere Ausbildung für den Umgang mit Waffen haben und diese regelmäßig mit sich führen. Auch wenn ein Berufswaffenträger unter Mitführen einer Waffe stiehlt, besteht eine erhöhte Gefahr für andere Menschen.
Anwalt für Strafrecht: Diebstahl einer Waffe
Obwohl es seltsam klingt, kann auch ein Diebstahl mit Waffen vorliegen, wenn man unbewaffnet ankommt und dann eine Waffe stiehlt. Voraussetzung für den Diebstahl mit Waffen ist nämlich, dass die Waffe bei dem Diebstahl zu irgendeinem Zeitpunkt zur Verfügung steht und man die Waffe bei sich führt. Es reicht dafür zwar nicht aus, dass irgendwo am Tatort Waffen oder gefährliche Gegenstände herumliegen. Sobald aber die Möglichkeit des Zugriffs auf diese Gegenstände ins Auge gefasst bzw. die Waffe an sich genommen und dadurch ein Bezug zu dem gefährlichen Gegenstand hergestellt wird, kann ein Diebstahl mit Waffen vorliegen.
Anwalt für Strafrecht: Waffe im Fluchtfahrzeug
Voraussetzung für einen Diebstahl mit Waffen ist, dass die Waffe gebrauchsbereit ist. Sie muss nicht unbedingt am Körper getragen werden, man muss aber relativ schnell Zugriff darauf haben. Mit anderen Worten muss die Waffe bei dem Diebstahl zur Verfügung stehen. Liegt die Waffe im Fluchtfahrzeug und kommt man also eigentlich erst nach dem Diebstahl in deren Nähe, kann unter bestimmten Voraussetzungen trotzdem ein Diebstahl mit Waffen vorliegen, wenn der Diebstahl noch nicht beendet ist. Dies hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.
Hilfe durch Anwalt für Strafrecht
Ob tatsächlich ein Diebstahl mit Waffen vorliegt, muss in jedem Einzelfall genau geprüft werden. Da die Strafe beim Diebstahl mit Waffen wesentlich höher ist als beim einfachen Diebstahl, ist es ratsam, einen erfahrenen Anwalt den Sachverhalt untersuchen zu lassen. Rechtsanwalt Dietrich als Fachanwalt für Strafrecht hat bereits viele Mandanten gegen Diebstahlsvorwürfe erfolgreich verteidigt. Wird Ihnen ein Diebstahl mit Waffen zur Last gelegt, können Sie gern einen Beratungstermin vereinbaren.
Weitere Informationen zum Diebstahl mit Waffen finden Sie auf unsere Internetseite www.strafrechtskanzlei.berlin